Bundesregierung: Mindestlohn steigt in zwei Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 Euro. Das Kabinett hat den Weg für die Erhöhung freigemacht – es hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni per Verordnung umgesetzt.

Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Diese Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Bild: GABOT.

Wie die Bundesregierung schreibt, steige zum 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hab die Anpassungen nun per Verordnung beschlossen – damit könnten sie wirksam werden.

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, erwarte sie nach der Lohnanpassung trotz herausfordernder gesamtwirtschaftlicher Situation keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Anhebung in zwei Schritten trage dazu bei, die Lasten für Arbeitgeber abzufedern. Laut Mindestlohnkommission sei es den Unternehmen in der Vergangenheit überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Minijob-Grenze wird ebenfalls steigen

Auch die Minijob-Grenze werde zum 1. Januar 2026 steigen. Sie liege aktuell bei 556 Euro brutto im Monat. Der gesetzliche Mindestlohn gelte auch für Minijobberinnen und Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich sei, steige die Grenze für geringfügige Beschäftigungen mit jeder Mindestlohnerhöhung. So werde sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden müsse. 

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