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BLHV: Japankäfer in Freiburg
„Aus Sicht des BLHV ist es Glück im Unglück, dass der Käfer bislang ausschließlich im städtischen Raum aufgetreten ist. Dort kann er schneller erkannt und bekämpft werden. Im ländlichen Raum wären deutlich mehr Betriebe betroffen, mit entsprechenden Folgen für Produktion, Betriebsabläufe und regionale Versorgung. Eine Ausbreitung in agrarisch geprägte Gebiete muss deshalb mit aller Entschlossenheit verhindert werden“, betont BLHV-Präsident Bernhard Bolkart. Sollte es dennoch zu einer Ausweitung der Befallszone kommen, sei klar: Die betroffenen Betriebe müssen entschädigt werden. Auch in der Pufferzone rund um Freiburg ist die Aufmerksamkeit hoch. Zwar bleiben Erntegüter wie Getreide, Silage oder Stroh von Verbringungsbeschränkungen verschont, dennoch entsteht durch strengere Vorgaben bei Erdbewegungen und dem Transport von Pflanzen mit Erdanhaftungen zusätzlicher Aufwand. Gerade Sonderkulturbetriebe wie Obst- und Weinbaubetriebe behalten das hohe Schadpotenzial genau im Blick – sie hätten im Fall eines Ausbruchs besonders viel zu verlieren. Jetzt komme es auf entschlossenes, aber auch faires Handeln an. In Freiburg müsse nun alles dafür getan werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Maßnahmen müssen mit der nötigen Härte umgesetzt werden, ohne die Belastungen für betroffene Betriebe aus dem Blick zu verlieren. Bolkart gibt zu bedenken: „Die Schäden durch den Japankäfer können für Landwirtinnen und Landwirte existenzbedrohend sein. Er muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Gleichzeitig sind die Schutzmaßnahmen ein schwerer Eingriff in den Betriebsalltag – die betroffenen Betriebe brauchen dringend Unterstützung.“
Der BLHV wird die Entwicklung weiterhin eng begleiten. Klar ist: Der Japankäfer darf sich nicht festsetzen – weder in Freiburg noch anderswo.
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