EU-Patentamt: Entscheidung zum Indoor-Farming-Patent

Das Europäische Patentamt hat vergangene Woche eine Entscheidung veröffentlicht, mit der ein zuvor erteiltes Patent auf Indoor-Farming widerrufen wurde.

Der Hauptsitz des Europäischen Patentamts in München. Bild: Europäisches Patentamt.

PlantLab, der Inhaber des Patents EP2348841, und Certhon hatten zusammen mit ihrem Partner Signify jahrelang einen Rechtsstreit um das Patent geführt. Der Hauptgrund für diese Entscheidung des Patentamtes ist, dass die Technologie, auf die sich das Patent stützt, nicht neu ist. In der Tat wird der Anbau unter LED-Licht in Klimakammern schon seit Jahrzehnten praktiziert. Mit der Annullierung des europäischen Patents ist auch das Existenzrecht des niederländischen Patents erloschen. Damit sind sowohl das europäische Patent als auch das niederländische Patent von PlantLab endgültig erloschen.

Im Laufe der Jahre wurden zu diesem Thema verschiedene Verfahren geführt. Bereits im Mai 2018 entschied das Bezirksgericht Den Haag, dass Certhon sowohl das europäische als auch das niederländische Patent von PlantLab nicht verletzt hat und erklärte damit das niederländische Patent für nichtig. John van der Sande, Chief Innovation Officer bei Certhon: "Es konnte gar nicht anders kommen, denn diese Technologie wird bereits seit den 1990er Jahren eingesetzt. Wir freuen uns sehr, dass das Europäische Patentamt in vollem Umfang anerkennt, dass ein Patent, das sich auf die Anwendung von LED-Beleuchtung in Klimakammern in Kombination mit kontrollierter Blatt- und Wurzelheizung konzentriert, nicht möglich ist und daher widerrufen wurde. Mit diesem Urteil können wir - und viele andere Unternehmen der Branche - glücklicherweise mit dem fortfahren, was wir sehr gut können: eine vor allem faire und zuverlässige Technik zur Steuerung von Anbauprozessen zu entwickeln." 

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