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DUH: Untätigkeitsklage eingereicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Braunschweig Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Ziel der Klagen ist der Widerruf der Zulassungen für die Pestizidmittel Folicur und Score, die zur Wirkstoffgruppe der Azolfungizide gehören. Aus Sicht der DUH sind die Mittel nicht zulassungsfähig: Sie gefährden die menschliche Gesundheit, vergiften das Grundwasser und müssen nach wissenschaftlichem Stand und aktueller Rechtsprechung längst vom Markt genommen werden. Dennoch bleibt das für die Zulassung zuständige BVL auf entsprechende Widerrufsanträge der DUH vom 24. November 2025 hin untätig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Pestizidmittel Folicur und Score weiter auf dem Markt bleiben, obwohl die enthaltenen Wirkstoffe nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Medikamentenresistenzen beitragen, die Fortpflanzung schädigen und Abbauprodukte unser Grundwasser belasten. Durch den Einsatz von Azolfungiziden in der Landwirtschaft bilden sich Pilzinfektionen, die gegen Arzneimittel resistent sind. Die Folge sind erschwerte Therapien, sinkende Heilungschancen und im schlimmsten Fall tödliche Behandlungsversagen. Dennoch werden sie auf Kosten von Mensch und Natur flächendeckend eingesetzt: In Deutschland wurden in den letzten Jahren bis zu 12 Millionen Hektar Ackerfläche mit Wirkstoffen der Azolfungizide behandelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit darf hier nicht länger wegsehen: Die Zulassungen für die beiden Pestizidmittel Folicur und Score müssen umgehend widerrufen werden. Mit unseren Klagen machen wir Druck, um einen sofortigen Zulassungsstopp zu erwirken.“
Die Klagen der DUH stützen sich auf aktuelle wissenschaftliche Bewertungen, die belegen, dass die in den Pestizidmitteln enthaltenen Wirkstoffe zum Teil reproduktionstoxisch sind und Eigenschaften besitzen, die im Verdacht stehen, die menschliche Hormonfunktion zu stören. Hinzu kommt die Belastung des Grundwassers durch den fortpflanzungsgefährdenden Abbaustoff 1,2,4-Triazol. Der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter wird bereits jetzt an zahlreichen Messstellen überschritten. Dies stellt nicht nur ein erhebliches Umweltproblem dar, sondern verstößt auch gegen wasserrechtliche Vorgaben.
Lars Neumeister, Pestizidexperte: „Alle Menschen sind dieser Gruppe von Pestiziden ausgesetzt, weil der Einsatz so stark verbreitet ist und die 'Risikobewertung' kennt nicht einmal das Problem der Medikamentenresistenz – es kommt dabei schlicht nicht vor. Das ist mehr als fahrlässig. Diese Mittel müssen vom Acker. Die Landwirtschaft muss mittelfristig pestizidfrei gemacht werden – das ist aus agronomischer Sicht einfacher, als viele denken.“

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