- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Gen-Petunien: Verbrauchern droht keine G...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Gen-Petunien: Verbrauchern droht keine Gefahr
Der Ursprung dieser Sorten liegt vermutlich in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden. Derzeit laufen Untersuchungen der EU-Mitgliedsstaaten, um festzustellen, wie weit die gentechnisch veränderten Petunien auf den Markt gebracht wurden.
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) verweist auf die im Gentechnikgesetz festgelegten Regularien, von denen es kein Abweichen gibt. Er hat seinen Betrieben in der vergangenen Woche empfohlen, den Verkauf von orangefarbenen Petunien solange einzustellen, bis die Untersuchungsergebnisse der Behörden vorliegen und fordert absolute Transparenz und Kooperation mit den Behörden, um den Schaden zu minimieren.
Darüber hinaus weist der ZVG darauf hin, dass von den gentechnisch veränderten Petunien keine Gefahr für Verbraucher und Umwelt ausgeht.
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen innerhalb der EU nur kultiviert und vermarktet werden, wenn sie ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Alle gentechnisch veränderten Produkte müssen als solche gekennzeichnet werden, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, diese zu erkennen. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Petunien gibt es in Europa keine Zulassung. Gemäß § 38 des Gentechnikgesetzes ist das unerlaubte Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten und mit hohen Strafen belegt. (ZVG)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.