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BVL: Zulassungsende von Quinoxyfen-Mitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Fachmeldung vom 11. Dezember 2018 darauf hingewiesen, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung u.a. für Quinoxyfen nicht erneuert wurde.
Für alle in Deutschland bisher noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoxyfen endeten die Zulassungen zum 30. April 2019 regulär durch Zeitablauf:
Ein Widerruf der Zulassungen war nicht notwendig, da das reguläre Zulassungsende innerhalb der Übergangsfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914 lag.
Für diese Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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BVL: Zulassungsende von Quinoxyfen-Mitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Fachmeldung vom 11. Dezember 2018 darauf hingewiesen, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung u.a. für Quinoxyfen nicht erneuert wurde.
Für alle in Deutschland bisher noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoxyfen endeten die Zulassungen zum 30. April 2019 regulär durch Zeitablauf:
Ein Widerruf der Zulassungen war nicht notwendig, da das reguläre Zulassungsende innerhalb der Übergangsfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914 lag.
Für diese Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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BVL: Zulassungsende von Quinoxyfen-Mitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Fachmeldung vom 11. Dezember 2018 darauf hingewiesen, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung u.a. für Quinoxyfen nicht erneuert wurde.
Für alle in Deutschland bisher noch zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Quinoxyfen endeten die Zulassungen zum 30. April 2019 regulär durch Zeitablauf:
Ein Widerruf der Zulassungen war nicht notwendig, da das reguläre Zulassungsende innerhalb der Übergangsfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914 lag.
Für diese Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020. Die Abverkaufsfrist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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