BVL: Widerruf der Zulassung des Wirkstoffs Iprodion

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Bild: GABOT.

Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

Paroli (Zulassungsnr. 006623-00)
Interface (007850-00)
Rovral WG (006270-00)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Zwar sind in Deutschland aktuell nur Mittel zur Spritzanwendung zugelassen, jedoch gibt es in anderen EU-Mitgliedstaaten Zulassungen zur Saatgutanwendung, aufgrund derer das entsprechende Saatgut auch in Deutschland bisher verkehrsfähig war und ausgesät werden durfte. Da Zulassungen iprodionhaltiger Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten bis zum 5. März 2018 widerrufen werden müssen, erlischt spätestens zu diesem Termin auch die Zulässigkeit für das Inverkehrbringen und das Ausbringen von Saatgut; weitergehende Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzrecht in diesem Fall nicht vor (Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1107/2009 in Verbindung mit §§ 32 Absatz 1, 19 Absatz 1 PflSchG). (BVL)

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BVL: Widerruf der Zulassung des Wirkstoffs Iprodion

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Bild: GABOT.

Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

Paroli (Zulassungsnr. 006623-00)
Interface (007850-00)
Rovral WG (006270-00)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Zwar sind in Deutschland aktuell nur Mittel zur Spritzanwendung zugelassen, jedoch gibt es in anderen EU-Mitgliedstaaten Zulassungen zur Saatgutanwendung, aufgrund derer das entsprechende Saatgut auch in Deutschland bisher verkehrsfähig war und ausgesät werden durfte. Da Zulassungen iprodionhaltiger Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten bis zum 5. März 2018 widerrufen werden müssen, erlischt spätestens zu diesem Termin auch die Zulässigkeit für das Inverkehrbringen und das Ausbringen von Saatgut; weitergehende Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzrecht in diesem Fall nicht vor (Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1107/2009 in Verbindung mit §§ 32 Absatz 1, 19 Absatz 1 PflSchG). (BVL)

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Iprodion zum 5. März 2018 antragsgemäß widerrufen. Bild: GABOT.

Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

Paroli (Zulassungsnr. 006623-00)
Interface (007850-00)
Rovral WG (006270-00)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 5. Juni 2018 für Pflanzenschutzmittel, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befinden. Die Aufbrauchfrist geht ebenfalls bis zum 5. Juni 2018. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2091 in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und dem Pflanzenschutzgesetz. Am Ende der Aufbrauchfrist werden eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

In der Vergangenheit war auch Saatgut im Handel, das mit iprodionhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt war. Zwar sind in Deutschland aktuell nur Mittel zur Spritzanwendung zugelassen, jedoch gibt es in anderen EU-Mitgliedstaaten Zulassungen zur Saatgutanwendung, aufgrund derer das entsprechende Saatgut auch in Deutschland bisher verkehrsfähig war und ausgesät werden durfte. Da Zulassungen iprodionhaltiger Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten bis zum 5. März 2018 widerrufen werden müssen, erlischt spätestens zu diesem Termin auch die Zulässigkeit für das Inverkehrbringen und das Ausbringen von Saatgut; weitergehende Aufbrauchfristen sieht das Pflanzenschutzrecht in diesem Fall nicht vor (Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1107/2009 in Verbindung mit §§ 32 Absatz 1, 19 Absatz 1 PflSchG). (BVL)

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