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BVL: Anwendung von Metazachlor-Mitteln an Porree widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an einigen Kulturen widerrufen und dies durch eine Fachmeldung bekanntgegeben.
Am 21. Juni 2019 hat das BVL zusätzlich die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-00), auch vertrieben als InnoProtect Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-60), zur Anwendung an Porree widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Widerruf gilt entsprechend für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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BVL: Anwendung von Metazachlor-Mitteln an Porree widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an einigen Kulturen widerrufen und dies durch eine Fachmeldung bekanntgegeben.
Am 21. Juni 2019 hat das BVL zusätzlich die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-00), auch vertrieben als InnoProtect Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-60), zur Anwendung an Porree widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Widerruf gilt entsprechend für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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BVL: Anwendung von Metazachlor-Mitteln an Porree widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an einigen Kulturen widerrufen und dies durch eine Fachmeldung bekanntgegeben.
Am 21. Juni 2019 hat das BVL zusätzlich die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-00), auch vertrieben als InnoProtect Butisan Kombi (Zulassungsnr. 006288-60), zur Anwendung an Porree widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Widerruf gilt entsprechend für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. (BVL)
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