Schmidt: "Keine Patente für Pflanzen aus natürlichen Züchtungsverfahren"

Die EU-Kommission hat eine Erklärung zur klarstellenden Auslegung der Biopatent-Richtlinie 98/44/EG veröffentlicht und das Thema auf die Tagesordnung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei gesetzt.

Die EU-Kommission hat eine Erklärung zur klarstellenden Auslegung der Biopatent-Richtlinie 98/44/EG veröffentlicht und das Thema auf die Tagesordnung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei gesetzt.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
"Für Deutschland ist es außerordentlich wichtig, dass die Landwirtschaft Zugang zu solchen genetischen Ressourcen hat. Diese bilden die Grundlage, um Pflanzensorten und Tierrassen innovativ weiterzüchten zu können. Die Auslegung, dass Tiere und Pflanzen, die aus konventionellen Züchtungsverfahren gewonnen wurden, nicht patentiert werden können, sollte überall in Europa gelten. Deshalb sollte die Auslegung der Biopatent-Richtlinie durch die Kommission schnellstmöglich auch vom Rat und vom Europäischen Parlament inhaltlich mitgetragen werden. Auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation sollten sich der Auslegungsleitlinie der Kommission anschließen." (BMEL)

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