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Parallelhandel: "REALCHEMIE MANCOZEB & METALAXYL-M" vorerst weiter gültig
Am 20. Juni 2016 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt gemacht, dass die Genehmigung für den Parallelhandel des Pflanzenschutzmittels "REALCHEMIE MANCOZEB & METALAXYL-M" (GP-Nummer 024412-00/021) widerrufen worden ist. Ein zwischenzeitlich eingegangener Widerspruch des Genehmigungsinhabers gegen den Widerrufsbescheid hat eine aufschiebende Wirkung zur Folge. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist das Pflanzenschutzmittel verkehrsfähig und anwendbar. (BVL)
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Messenachrichten
Parallelhandel: "REALCHEMIE MANCOZEB & METALAXYL-M" vorerst weiter gültig
Am 20. Juni 2016 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt gemacht, dass die Genehmigung für den Parallelhandel des Pflanzenschutzmittels "REALCHEMIE MANCOZEB & METALAXYL-M" (GP-Nummer 024412-00/021) widerrufen worden ist. Ein zwischenzeitlich eingegangener Widerspruch des Genehmigungsinhabers gegen den Widerrufsbescheid hat eine aufschiebende Wirkung zur Folge. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist das Pflanzenschutzmittel verkehrsfähig und anwendbar. (BVL)
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