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Notfallzulassung: NeemAzal-T/S gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln
Gemäß der Notfallzulassung ist der Einsatz von NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2022 zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau von Kartoffeln beschränkt.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung für NeemAzal-T/S sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)
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Messenachrichten
Notfallzulassung: NeemAzal-T/S gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln
Gemäß der Notfallzulassung ist der Einsatz von NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2022 zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau von Kartoffeln beschränkt.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung für NeemAzal-T/S sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)
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