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BVL: Notfallzulassung für Apron XL
Im Zuge der auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) ist die Anwendung bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhren und Roter Bete zulässig.
Die Notfallzulassung für Apron XL zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau an den genannten Kulturen gilt für den Zeitraum vom 24. Mai bis zum 21. September 2022. Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/0 2_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen _basepage.html. (BVL)

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