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GAP: Die Förderung der Vielfalt in der Agrarlandschaft
Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/910) auf die Kleine Anfrage (21/528) zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
Die dazu vorgesehenen Maßnahmen und Mittel seien im Zuge der Erstellung des Strategieplans für die laufende fünfjährige Förderperiode der Jahre 2023 bis 2027 festgelegt. Die Wirkung der Maßnahmen werde von der Bundesregierung evaluiert und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft geprüft.
Die Wiederherstellung beziehungsweise Instandsetzung der agrarischen Ökosysteme sei auch ein wesentliches Ziel der am 18. August 2024 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur. Der in dieser Verordnung geforderte Nationale Wiederherstellungsplan werde auch Maßnahmen zur Instandsetzung agrarischer Ökosysteme enthalten. Weitere Maßnahmen seien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt enthalten, die von der Bundesregierung am 18. Dezember 2024 beschlossen wurde, heißt es weiter in der Antwort.
Gefragt, ob die Bundesregierung an den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) festhalte, die unter anderem die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP im Laufe von zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in einkommenswirksame Zahlungen für gesellschaftliche Leistungen umzuwandeln, beantwortet die Regierung damit, dahingehend, dass die Umsetzung der Empfehlungen ganz wesentlich davon abhänge, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten der zukünftige Mehrjährige EU-Finanzrahmen und auch die GAP nach 2027 zulassen würden. Die Bundesregierung werde sich gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag noch zu den zu erwartenden Vorschlägen der Europäischen Kommission zur GAP aktiv einbringen. Die Verhandlungen dazu würden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beginnen. (hib/MIS)
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