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Lebensmittelwarnung: Produktrückruf Dillspitzen gerebelt, 100g
Die Bundesländer oder das BVL publizieren öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.
Neuester Rückruf:
Vor einem Verzehr dieses Produktes wird vorsorglich abgeraten.
Kunden können betroffene Ware im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Das Unternehmen bedauert, dass es trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Herstellung sowie umfassenden internen Kontrollen zu diesem Vorfall gekommen ist und entschuldigt sich für die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten.
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