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EU: Kommission genehmigt Beihilfe für Spanien
Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 29. April 2026 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF) genehmigt.
Die spanische Maßnahme
Spanien hat bei der Kommission eine mit 500 Mio. Euro dotierte Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, angemeldet. Mit der Regelung, die bis zum 31. Dezember 2026 läuft, sollen die Auswirkungen der gestiegenen Düngemittelpreise abgefedert werden.
Die Beihilfen werden in Form von Direktzuschüssen gewährt. Unternehmen können 22 Euro pro Hektar für Trockenflächen und 55 Euro pro Hektar für bewässerte Flächen für höchstens 300 Hektar pro Begünstigtem erhalten. Die Beihilfe wird bis zu 70 % der zusätzlichen Düngemittelkosten decken, die durch die Krise im Nahen Osten entstanden sind.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind, und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere werden die Beihilfen auf der Grundlage einer Beihilferegelung mit einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt, und ihr Zweck besteht darin, in der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen tätige Unternehmen vorübergehend zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändert, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.
Daher hat die Kommission die spanische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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