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ZVG kritisiert: Blumentöpfe nun doch Verpackungen
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Die Auslegung der Begriffsbestimmung und des Anhangs der EU-Verpackungsverordnung geht nach Auffassung des ZVG weit über den gegebenen Rechtsrahmen hinaus.
„Die Auslegung der Kommission ist überraschend sehr weit gefasst und deckt sich nicht mit der Listung von Blumentöpfen im Anhang der EU-Verpackungsverordnung. Diese Ausweitung kritisieren wir scharf", so der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Die Kommission hat die Veröffentlichung der Auslegung zu Anfang 2026 angekündigt. (ZVG)

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