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ZgG: Zertifizierungsverfahren gebietseigener Gehölze 2016
67 ZgG-Audits in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen Vier Auditoren, beauftragt von SGS TÜV Saar GmbH, haben in diesem Jahr die Prüfungen bei den ZgG-Teilnehmern vorgenommen.
Die Teilnahme an der ZgG ist nicht an die BdB-Mitgliedschaft gebunden. Alle am Markt der gebietseigenen Gehölze teilnehmenden Betriebe können sich zertifizieren lassen. Auch 6 niederländische Baumschulen sind bereits ZgG-Mitglied. Die ZgG-Prüfung wird in zwei Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt werden zunächst einmal die schriftlichen Unterlagen zu den gebietseigenen Beständen geprüft. Dabei müssen folgende Fragen geklärt werden:
- Wo stehen die gebietseigenen Gehölze?
- Ist dies auf den Quartierplänen nachvollziehbar zu erkennen?
- Liegen für die Gehölze die entsprechenden Lieferscheine mit allen notwendigen Angaben vor?
Ist der Vorlieferant ebenfalls ein zertifizierter Betrieb und stimmen die Zahlen mit den Angaben auf den Quartierplänen überein, dann ist alles in Ordnung. Ist der Vorlieferant kein zertifizierter Betrieb, müssen bis zum Saatgut alle Unterlagen aller Vorlieferanten vorgelegt werden. Dies bedeutet einen immensen Aufwand. Weiterhin gilt es in diesem Prüfungsschritt zu klären:
Wo ist die gebietseigene Ware geblieben? und
Liegen korrekte Lieferpapiere vor und stimmt die dazugehörige Auszeichnung und Etikettierung?
Ein Teil der Ware wird immer noch als "Normalware" nachgefragt und verkauft. Die Anfragen nach gebietseigenen Pflanzen nehmen allerdings stetig zu. Häufig sind auf größeren Anfragen nur wenige Positionen als gebietseigen ausgeschrieben. Um diese Aufträge zu erhalten, ist allerdings die Teilnahme an der Zertifizierung notwendig.
Nachdem im Büro alle Unterlagen positiv geprüft worden sind, geht es auf die Felder in die Bestände.
Deckt sich die Anzahl der Bestände mit den schriftlichen Aufzeichnungen?
Sind die verschiedenen Herkünfte einer Pflanzenart in Beet und Reihe deutlich voneinander getrennt? Erst wenn alle Fragen positiv beschieden worden sind, ist der Betrieb für ein weiteres Jahr anerkannt.
Die Prüfungen haben in diesem Jahr pro Betrieb eine bis fünf Stunden gedauert.
Der innerbetriebliche Aufwand sowie die mit dem Audit verbundenen Kosten sind für die Betriebe hoch. Teilweise sind noch mit gebietseigenen Gehölzen höhere Preise durchzusetzen. Wichtig ist, dass man sich als auditierter Betrieb an allen Ausschreibungen beteiligen kann.
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