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Wirtschaftlichkeit von Fotovoltaikanlagen
Neue Einspeisevergütungen ab 2004.Solarstromanlagen (Fotovoltaikanlagen) werden zur Zeit stark diskutiert. Die Gründe: deutlich gesunkene Investitionskosten, Fördermöglichkeit über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) und die neuen Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)-Entwurf ab Januar 2004. Für Landwirte sind Fotovoltaikanlagen deshalb interessant, weil sie über entsprechend große Dachflächen verfügen und die Solaranlagen nach ihrer Installation keinen nennenswerten Arbeitsaufwand verursachen.
Oldenburg - Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist abhängig von der Sonneneinstrahlung auf die Kollektorflächen. Im nordwestlichen Niedersachen liegt die jährliche Sonneneinstrahlung bei etwa 950 kWh pro qm Fläche. Der Gesamtwirkungsgrad von Fotovoltaikanlagen beträgt je nach Kollektor- und Wechselrichterwirkungsgrad 7 bis 10 %. Pro qm Kollektorfläche beträgt die Stromproduktion somit etwa 70 bis 100 kWh pro Jahr. Pro kW installierter Leistung ist eine Kollektorfläche von 8 bis 10 qm erforderlich. Bei Wirtschaftlichkeitsberechungen wird für das Weser-Ems Gebiet ein durchschnittlicher Stromertrag pro installierter kWp von 800 kWh unterstellt.
Um diese Strommenge produzieren zu können, sind nach Süden gerichtete Dachflächen, durch Bäume oder Dachausbauten unbeschattete Dächer und Dachneigungen von etwa 30° erforderlich. Entsprechend ausgerichtete Dächer eignen sich grundsätzlich für die Nutzung durch Fotovoltaikanlagen. Nach den neuen EEG-Vergütungssätzen können Fotovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen bei 20-jähriger Betriebsdauer wirtschaftlich betrieben werden. (LKP)

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