Wie belastet sind Paprika?

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Immer wieder mal wird in den Medien über Rückstände in Paprika berichtet. Dabei geht es um überschrittene Höchstmengen.Profil sprach mit Dr. Helmuth Lieber, Bayer CropScience und Mitglied der Arbeitsgruppe Lebensmittelsicherheit des Industrieverbands Agrar (IVA) über die Ursachen von Höchstmengenüberschreitungen bei Paprika. Es ist ein Gemüse, das in südlichen Ländern produziert wird. Dort gibt es andere und mehr Schaderreger als in Deutschland. Sie werden mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft, die nicht in jedem Fall in Deutschland zugelassen sind und für die bei uns bisher keine Höchstmengen festgelegt wurden. Die Folge: Es gilt stattdessen praktisch die analytische Nachweisgrenze. Ein Wert, der leicht überschritten werden kann.

 

Gibt es bei Paprika besonders viele Schädlinge oder warum müssen so viele Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden?

Paprika, der überwiegend aus südlichen Ländern importiert wird, erfordert grundsätzlich keinen höheren Pflanzenschutzaufwand als andere Gemüsekulturen wie Tomaten oder Gurken. Weltweit sind heute einige Dutzend verschiedene Wirkstoffe als Pflanzenschutzmittel im Paprikaanbau geprüft und zugelassen. Dabei wird ein gezielter Wechsel zwischen verschiedenen Wirkstoffen empfohlen, um zu vermeiden, dass die Schaderreger resistent werden. Wir kennen das aus der Anwendung von Antibiotika beim Menschen.

 

Wird denn in den Erzeugerländern von Paprika etwas falsch gemacht?

In den allermeisten Fällen gibt es eine einfache Erklärung für die oft diskutierten Höchstmengenüberschreitungen: Auf Grund der geringen Bedeutung des Paprikaanbaus in Deutschland wurden hierzulande nur für bestimmte Wirkstoffe die Höchstmengen in Paprika berechnet und festgelegt. Für alle anderen Wirkstoffe gilt generell ein Rückstandshöchstwert von 0,01 mg je kg Erntegut (mg/kg), der praktisch die analytische Nachweisgrenze ist. In Ländern, in denen Paprika angebaut werden, sind notwendigerweise weitere Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dort gelten Höchstmengen, die der lokalen Anwendungsempfehlung entsprechen. So ist es nicht verwunderlich, dass Höchstmengenüberschreitungen vor allem bei Wirkstoffen beobachtet werden, die zwar im Erzeugerland völlig korrekt eingesetzt wurden, die aber in Deutschland aus rein formalen Gründen noch keine Höchstmenge haben.

 

Das würde bedeuten, dass die gleichen Paprika z.B. aus Spanien dort verzehrt werden dürfen, aber nicht in Deutschland?

Ja, für den Verbraucher ergibt sich diese paradoxe Situation tatsächlich. Paprika, die nach Gebrauchsanleitung völlig korrekt mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, dürfen im Erzeugerland verzehrt werden. Ist in Deutschland für das verwendete Pflanzenschutzmittel noch keine Höchstmenge festgelegt worden, kann es sein, dass die gleichen Paprika bei uns nicht verkehrsfähig sind.

 

Könnte sich der spanische Landwirt bei seinen Pflanzenschutzmaßnahmen nicht einfach an die deutschen Einfuhrbestimmungen halten?

Das könnte er natürlich. Doch weiß er zum Zeitpunkt der Anwendungen meist nicht, in welches Land seine Produkte geliefert werden. Vertragsanbau mit Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel hat innerhalb der EU bisher nur eine geringe Bedeutung. Dagegen werden Produkte aus Übersee inzwischen häufiger im Vertragsanbau produziert. Dann ist der Pflanzenschutz auf die Bestimmungen des Einfuhrlands bezüglich Pflanzenschutzmittel-Rückstände abgestimmt.

 

Kommt es auch vor, dass Landwirte nicht zugelassene Mittel einsetzen?

Gelegentlich gibt es auch Anwender, die Pflanzenschutzmittel nicht richtig oder sogar nicht erlaubte Mittel einsetzen. Durch eine effiziente amtliche Lebensmittelkontrolle mit den heutigen, äußerst empfindlichen Analysenmethoden und der ab Januar 2005 gesetzlich verfügten Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln, wird es den Behörden immer besser gelingen, solche Fehlanwendungen selbst bei importierten Produkten aufzudecken.

 

Gibt es denn auch in Spanien Gesetze, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regeln?

Selbstverständlich. Das spanische Pflanzenschutzmittelgesetz ist durch die EU vorgegeben und somit innerhalb der EU auch weitgehend harmonisiert. Die festgelegten Höchstmengen für einzelne Wirkstoffe in Erntegütern können aber immer noch auf Grund unterschiedlicher landwirtschaftlicher Erfordernisse von Land zu Land erheblich voneinander abweichen. Zur Zeit werden die Rückstandshöchstwerte in der EU harmonisiert, ohne aber die gesundheitliche Bewertung zu verändern. Es ist ein weiterer Schritt zu einem gemeinsamen Markt. Nach Abschluss der Harmonisierung in etwa einem Jahr werden viele der früher festgestellten Überschreitungen der Höchstmengen nicht mehr als solche identifiziert.

 

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