Vereinfachte Agrarstatistik beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 7. Dezember Vereinfachungen agrarstatistischer Erhebungen beschlossen.Der von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, landwirtschaftliche Unternehmen und Kommunen von Auskunftspflichten zu entlasten und Verwaltungsaufgaben zu straffen.

 

Wichtigster Punkt der Novelle sind die rechtlichen Vorkehrungen, um die Erhebung der Rinderbestände durch Nutzung von Daten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) durchzuführen. Dadurch werden Befragungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Rinderbeständen überflüssig. Hierzu werden das Agrarstatistikgesetz und das Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz geändert.

 

Außerdem wird die Flächenerhebung nach Art der geplanten Nutzung, die bisher alle vier Jahre durchgeführt wurde, gestrichen. Dies bedeutet eine Entlastung der für diese Erhebung auskunftspflichtigen Kommunen, die bisher die Erhebungsmerkmale aus den Angaben in Flächennutzungsplänen zu ermitteln hatten. In der Agrarstrukturerhebung, der bedeutendsten Befragung in der Landwirtschaft, werden einige Fragestellungen vereinfacht. Weiterhin entfallen Teile der Ernteberichterstattung. Insgesamt soll die Umsetzung des Gesetzentwurfs zur Verringerung von Bürokratie führen. (bmvel)

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