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Verbot für E 605
Europaweites Aus für E 605.Laut Entscheidung der EU-Kommission vom 9. Juli 2001 ist der Wirkstoff Parathion nicht in den Anhang 1 der Richtlinie 91/414 EWG über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen worden. Damit fehlen die Voraussetzungen für eine weitere Zulassung des Wirkstoffes in den Mitgliedsländern der EU.
Wie das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Weser-Ems mitteilt, ist die Ablehnung der Aufnahme von Parathion in die EU-Richtlinie im Hinblick auf mögliche Risiken für den Anwender und den Naturhaushalt erfolgt. Neuere Studien haben entsprechende unerwünschte Nebenwirkungen aufgezeigt. Der Wirkstoff Parathion zeichnet sich durch eine hohe akute Giftigkeit für Warmblüter sowie eine breite insektizide Wirkung aus.
Die Mitgliedstaaten haben gemäß der Kommissionsentscheidung alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Parathion innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Entscheidung zurückzunehmen. Das bedeutet, dass ab Januar 2002 mit einem Anwendungsverbot für Präparate mit dem Wirkstoff Parathion zu rechnen ist. Von dem Anwendungsverbot werden die Insektizide E 605 forte, Ecombi und POX betroffen sein.
Da die Mittel E 605 forte und POX die einzigen zugelassenen Präparate für die Bekämpfung von Tipulalarven auf Grünland im Spritzverfahren sind, kann es nach Einschätzung des Pflanzenschutzamtes durch das Anwendungsverbot in Plagejahren zu erheblichen Schäden im Grünland kommen.
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