Veiling Rhein-Maas: Pfandgeldanpassung bei Schnittblumenkartons

Veiling Rhein-Maas führt eine Umstellung des Pfandgeldes für Fc519-Schnittblumenkartons und damit Übergang zu Fc520 durch.

Der Fc519-Schnittblumenkarton wird durch den Fc520 abgelöst. Bild: Veiling Rhein-Maas.

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Im Januar 2024 erfolgt die Umstellung des Mehrwegkarton Fc519 zum Fc520 mit der ebenfalls einhergehenden Pfandgeldanpassung hierzu.

Bei Ausgabe und Anlieferung:

  • Die letzte Ausgabe der Fc519-Kartons ist am Freitag, den 12.01.2024.
  • Die letzte Anlieferung von Fc519-Kartons ist am Donnerstag, den 18.01.2024.
  • Die erste Ausgabe des neuen Fc520-Kartons beginnt am Montag, den 08.01.2024.
  • Die erste Anlieferung der Fc520-Kartons beginnt am Montag, den 15.01.2024.

Bei Rückgabe:

  • Die erste Rückgabe der Fc520-Kartons ist ab Montag, den 15.01.2024, möglich.
  • Die letzte Rückgabe des Fc519-Kartons ist möglich bis Montag, den 15.07.2024.
  • Fc519- und Fc520-Kartons sind bitte bei der Rückgabe getrennt voneinander zurückzugeben.

Allgemeines:

  • Das Pfandgeld für Fc519 beträgt 3,00 Euro und für Fc520 5,00 Euro.
  • Kartons mit zwei Aufklebern (links und rechts) auf dem Boden gelten als Fc520-Karton und haben ein Pfandgeld in Höhe von 5,00 Euro.
  • Kartons ohne Aufkleber auf dem Boden gelten als Fc519-Kartons mit 3 Euro Pfandgeld.
  • Kartons mit einem Aufkleber (links oder rechts) auf dem Boden gelten als Fc519-Karton mit 3,00 Euro Pfandgeld.

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