UWG-Novelle: HDE warnt vor Rechtsunsicherheiten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert rechtliche Klarstellungen bei der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). "Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Deshalb sind an der einen oder anderen Stelle noch klarstellende Änderungen notwendig", so HDE-Experte Peter J. Schröder.

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert rechtliche Klarstellungen bei der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). „Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Deshalb sind an der einen oder anderen Stelle noch klarstellende Änderungen notwendig“, so HDE-Experte Peter J. Schröder. So müsse sichergestellt werden, dass Abmahnungen in Zukunft unabhängig vom konkreten Tatbestand immer nur ausgesprochen werden können, wenn das Fehlverhalten spürbare Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. Belastungen der Einzelhandelsunternehmen durch Abmahnungen wegen Bagatellverstößen müssten ausgeschlossen werden. Gestrichen werden müssten nach Auffassung des HDE auch die schon heute im aktuellen UWG enthaltenen Regelungen zu aggressiven Geschäftspraktiken. „Der Gesetzgeber will in Zukunft mit einer separaten Norm aggressives Verhalten der Unternehmen gegenüber Verbrauchern verbieten. Deshalb sind die alten, auch für das B2B-Verhältnis geltenden Vorschriften, überflüssig und sollten gestrichen werden“, so Schröder weiter. Außerdem setzt sich der HDE dafür ein, die Regelung zum fliegenden Gerichtsstand aus dem Gesetz zu streichen und in diesem Punkt der Empfehlung des Deutschen Bundesrats zu folgen: „Das würde den Mittelstand entlasten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und die Handlungsspielräume der Abmahnindustrie wirkungsvoll einschränken“, so Schröder. Die Regelung zum fliegenden Gerichtsstand ermöglicht es Abmahn-Anwälten bisher, den Ort des Gerichtes bei Auseinandersetzungen mit dem beschuldigten Händler selbst auszuwählen. Das parlamentarische Verfahren zur UWG-Novelle soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. (PdH)

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