UTP: Wichtige Hürde beseitigt

Der ZVG begrüßt die Ankündigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), ein anonymes Online-Meldesystem einzuführen, wo Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) gemeldet werden können.

Das Hinweisgebersystem ist unter www.bkms-system.com/utp erreichbar.

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„Hier wird eine wichtige Hürde beseitigt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit dem anonymen Hinweisgebersystem soll Betroffenen die Sorge vor negativen Konsequenzen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder in der Lieferbeziehung genommen werden. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link erreichbar: www.bkms-system.com/utp. Weitere Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken unter www.ble.de/utp. (ZVG)

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