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UTP: Wichtige Hürde beseitigt
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„Hier wird eine wichtige Hürde beseitigt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit dem anonymen Hinweisgebersystem soll Betroffenen die Sorge vor negativen Konsequenzen, beispielsweise am Arbeitsplatz oder in der Lieferbeziehung genommen werden. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link erreichbar: www.bkms-system.com/utp. Weitere Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken unter www.ble.de/utp. (ZVG)
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