Unkraut: Das muss weg, aber wie?

In den Fugen, Spalten und Ritzen auf Gehwegen und Straßen der Innenstädte sprießt das Unkraut gewaltig. Das muss weg - aber chemische Mittel sind verboten.

In den Fugen, Spalten und Ritzen auf Gehwegen und Straßen der Innenstädte sprießt das Unkraut gewaltig. Bild: GABOT.

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Löwenzahn, Quecke oder orientalisches Zackenschötchen: In den Fugen, Spalten und Ritzen auf Gehwegen und Straßen der Innenstädte sprießt es gewaltig. Und mit ihren Wurzeln und Sprossen haben die vermeintlich „zarten“ Pflänzchen sogar durchschlagende Kraft und bezwingen damit selbst die Asphaltdecken. Dabei stört die „Grüne Plage“ vor allem das Auge des Betrachters. Denn wie auch im eigenen Garten wünscht sich die Bevölkerung auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein ordentliches und damit unkrautfreies Erscheinungsbild. Doch der Aufwand, der dahinter steckt, ist gewaltig - denn der Einsatz von chemischen Mitteln ist in diesen Bereichen schon lange verboten.

Hightech trifft Unkraut

Viel heiße Luft? Um eine möglichst effektive aber auch effiziente Unkrautregulierung in den Innenstädten zu erreichen, informiert das Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau am Mittwoch, den 24. Oktober 2018, bei der Fachveranstaltung „Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen“ (Vortragsreihe und Ausstellung) über den aktuellen Stand der Technik. Neben Heißwasser- und Heißschaumanlagen kommen dabei auch Infrarot- und Abflammtechnik sowie mechanische Bürsten zum Einsatz. In begleitenden Vorträgen werden zudem die verschiedenen Verfahren zur Unkrautbekämpfung, der rechtliche Rahmen in diesem Themenfeld sowie vorbeugende Maßnahmen beim Wegebau erläutert.

Das Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau an der LWG lädt Sie daher ein zur Fachveranstaltung:

„13. Veitshöchheimer GaLaBau-Herbst - Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen“

  • am Mittwoch, den 24. Oktober 2018, ab 13.30 Uhr
    An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Vor Ort stehen Ihnen auch die Experten des Institutes für Stadtgrün und Landschaftsbau für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihr Kommen! (Quelle: LWG)

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