Streptomycinverbot: Keine Wiedererwägung des BLW

Die Ankündigung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), im Jahr 2016 das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin nicht zu zulassen, trifft die Thurgauer Obstbauern hart.

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Die Ankündigung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), im Jahr 2016 das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin nicht zu zulassen, trifft die Thurgauer Obstbauern hart. Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass auf seinen Antrag zur Wiedererwägung nicht eingetreten wurde.

Dem BLW sei die Bedeutung des Obstbaus für den Kanton Thurgau bekannt. Auch die kantonale Strategie der Unterteilung in ein Hauptobstbaugebiet und in eine Befallszone mit Schutzobjekten finde grosse Anerkennung. Die vorbeugenden und pflanzenhygienischen Massnahmen im Kanton Thurgau im Zusammenhang mit dem kantonalen Pflanzenschutzfonds seien eine vorbildliche Grundvoraussetzung, um ergänzend mit den alternativen Behandlungsmethoden dem Feuerbrandbakterium zu begegnen.

An der heutigen Aussprache zwischen dem BLW mit dem schweizerischen und den kantonalen Obstverbänden sowie den kantonalen Beratungsstellen wurde eine Wiedererwägung abgelehnt.

Nun ist zu hoffen, dass die klimatischen Bedingungen während der Blütezeit optimal verlaufen und nur ein möglichst kleiner Infektionsdruck des Feuerbrandbakteriums entsteht. Zurzeit prüft die Fachstelle für Pflanzenschutz die koordinierte Rücknahme des Pflanzenschutzmittels Streptomycin am Lager der Obstbauern. Ausstehend ist, ob das BLW eine allfällige Rückerstattung finanziert.

Obstversuche und Forschungsarbeiten müssen nun mit Hochdruck weiter vorangetrieben werden, um möglichst schnell weitere Erkenntnisse im Kampf gegen das Feuerbrandbakterium zu erlangen. Der Kanton Thurgau erwartet vom Bund weiterhin die notwendige Unterstützung für die Bekämpfung des Feuerbrandes sowie eine jährliche Neubeurteilung der Situation.

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