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Sprühgeräte in Raumkulturen
Regelmäßige Kontrolle ab Mai 2002 Pflicht.Ab dem 01. Mai 2002 müssen alle im Wein, Obst- und Hopfenanbau eingesetzten Sprühgeräte regelmäßig kontrolliert werden. Die Untersuchung soll im zweijährigen Abstand in anerkannten Kontrollbetrieben stattfinden. Technisch einwandfreie Geräte erhalten eine entsprechende Prüfplakette.
Damit gelten ab Mai 2002 für Sprühgeräte die gleichen Anforderungen, wie für Feldspritzgeräte im Ackerbau, für die eine vergleichbare Regelung seit 1993 besteht. Betroffen von der Maßnahme sind etwa 70.000 Geräte im Bundesgebiet.
Die erstmalige Kontrolle soll bis zum 30. April 2003 abgeschlossen sein; im Weinbau ist die Übergangsfrist um ein Jahr verlängert. Die Richtlinie zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten kann ab sofort im Internetangebot der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nachgelesen werden. (aid)
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