Schweiz verlängert ihr Gentechnik-Moratorium

Die Schweiz will ihr seit 2005 geltendes Moratorium für gentechnisch veränderte (GV-) Tiere und Pflanzen um weitere drei Jahre verlängern.

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Die Schweiz will ihr seit 2005 geltendes Moratorium für gentechnisch veränderte (GV-) Tiere und Pflanzen um weitere drei Jahre verlängern. Das 2005 nach einer Volksabstimmung verhängte Verbot sieht vor, dass während einer Dauer von fünf Jahren im Rahmen eines nationalen Forschungsprogramms (NFP59) die Nutzen und Risiken von GVO untersucht werden. Da die Ergebnisse jedoch voraussichtlich erst Mitte 2012 vorliegen werden, sprachen sich die Wissenschaftskommissionen des Schweizer Nationalrates ...und des Ständerates jetzt mehrheitlich für eine Verlängerung des im November 2010 auslaufenden Moratoriums um drei Jahre aus, teilt der Infodienst Dow Jones News mit.

Wirksamkeit des Resistenzkonzepts unter der Lupe
In dem Forschungsprogramm beschäftigen sich mehrere Arbeitsgruppen auch mit gentechnisch verändertem (GV-) Weizen, der über eine Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau verfügt. An diesem konkreten Beispiel sollen nicht nur Fragen der biologischen Sicherheit, wie etwa die Möglichkeit von Auskreuzungen oder die Auswirkungen auf Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit, sondern auch die langfristige Wirksamkeit des mit gentechnischen Verfahren entwickelten Resistenzkonzepts untersucht werden. Dazu wurden Freilandversuche mit zwei verschiedenen mehltau-resistenten GV-Weizenlinien an zwei Standorten genehmigt. Solche Untersuchungen zu Forschungszwecken sind trotz des Moratoriums unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Schweizer Bundesrat soll nun rechtzeitig Bestimmungen zur Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere nach dem Ablauf des Moratoriums ausarbeiten.

Auch in der EU einige Verbote aufrecht
Bekanntlich ist der Anbau von GVO auch in anderen europäischen Ländern, wie Österreich oder Ungarn, untersagt, was auf wissenschaftlicher Basis vor der EU mit etwaigen Risiken für Umwelt und Gesundheit begründet wird. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich hat in der EU auch wiederholt auf ein Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten beim Anbau gepocht, was nun unter der neuen EU-Kommission unter Dach und Fach gebracht werden soll.

Drei GVO im Ausschuss durchgefallen
Insgesamt ist die Stimmung gegenüber der Grünen Gentechnik nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der EU etwas angespannt. Drei gentechnisch veränderte Maissorten verfehlten vorgestern im Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit die geforderte qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Zur Abstimmung standen in Brüssel die Freigabe der Hybride 59122 x 1507 x NK603, MON 88017 x MON 810 sowie 1507 x 59122, allerdings für die Einfuhr in die EU und die Verarbeitung, nicht für den Anbau. 13 EU-Mitgliedstaaten stimmten im Ausschuss für eine Genehmigung, zehn dagegen und die anderen enthielten sich. Jetzt geht das Verfahren an den Ministerrat. (Quelle: Lebensministerium)

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