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Schweiz: Unterzeichnet Nagoya-Protokoll
Das Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie die Verteilung der daraus entstehenden Vorteile. Ausgehandelt wurde es im Rahmen der UNO-Biodiversitätskonvention.
Das Nagoya-Protokoll zielt auf die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt. Staaten, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen, sollen auch vom Nutzen profitieren, der aus der Verwendung dieser Ressourcen erzielt wird. Das Nagoya-Protokoll erleichtert Unternehmen und Forschungsinstitutionen den Zugang in Drittstaaten zu genetischen Ressourcen von Pflanzen, Tieren und weiteren Organismen.
Unterzeichnet hat die Schweiz zudem das „Nagoya-Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll über Haftung und Wiedergutmachung“. Dieses regelt die Fragen der Haftung und Wiedergutmachung für Schäden an der Biodiversität, die durch gentechnisch veränderte Organismen hervorgerufen werden. (Quelle: lid)
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