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Schweiz: Positionspapier des BLW zu Glyphosat
Ausgangslage
Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO hat im März 2015 Glyphosat neu als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Dieser Entscheid wurde am 20. März 2015 im „The Lancet“ publiziert. Die ausführliche Monographie zu diesem Entscheid liegt zurzeit noch nicht vor.
Wie wird die Toxikologie von Wirkstoffen beurteilt?
Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) ist im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die für die gesundheitliche Bewertung von Wirkstoffen zuständige Behörde. Es berücksichtigt für seine Entscheide insbesondere die eingereichten Studien über die toxikologischen Eigenschaften der Wirkstoffe sowie die Beurteilungen der europäischen Expertengremien der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) sowie die Meinung des internationalen WHO/FAO-Gremiums JMPR (Joint Meeting on Pesticide Residues). Das BLV ist selber in den Gremien der EFSA und im JMPR mit Experten aktiv vertreten. Das BLW entscheidet, basierend auf der Beurteilung des BLV, über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels.
Wie beurteilen das BLW und das BLV die Neueinstufung durch das IARC-Gremium?
Glyphosat wurde in den letzten Jahren mehrmals durch verschiedene Behörden, nationale und internationale Expertengremien wie EFSA und JMPR überprüft und als nicht krebserregend bewertet. Dabei wurden hunderte Studien berücksichtigt. Auch im Rahmen der neusten, erst kürzlich durchgeführten Überprüfung von Glyphosat durch die EU wurden basierend auf der Neubewertung von mehr als 1.000 Studien keine Hinweise auf eine krebserregende Wirkung gefunden.
Der IARC standen für den Entscheid, Glyphosat als karzinogen einzustufen, keine neuen, international anerkannten Studien zur Verfügung. Der vollständige Bericht der IARC liegt noch nicht vor. Erst wenn dieser Bericht verfügbar ist, wird es möglich sein, die Basis für diese abweichende Beurteilung zu prüfen.
Welche Maßnahmen werden in der Schweiz aufgrund des IARC-Entscheids, Glyphosat als karzinogen einzustufen, getroffen?
Aufgrund der Daten die heute zur Verfügung stehen und der zahlreichen Beurteilungen durch internationale und nationale Fachgremien, betrachten das BLW und BLV Rückstände von Glyphosat aus der Anwendung als Pflanzenschutzmittel als gesund-heitlich unbedenklich für die Bevölkerung. Das BLW wird zusammen mit dem BLV die weitere Entwicklung und die Diskussion in den internationalen Behörden eng verfolgen. Sobald die dem IARC-Entscheid zugrundeliegende ausführliche Monographie veröffentlich wird, wird die Begründung der neuen Einstufung durch die IARC geprüft. Wenn nötig werden weitere Massnahmen eingeleitet.
Vor kurzem konnte die Konsumenteninfo AG Glyphosat im Urin der Schweizer Bevölkerung nachweisen. Wie beurteilen BLW und BLV diesen Befund?
Durch die immer sensitiver werdende Analysemethoden ist es heute möglich, kleinste Konzentrationen von Stoffen in den unterschiedlichsten Matrices (Lebensmittel, Boden, Grundwasser, Urin etc.) nachzuweisen. Daher ist es nicht überraschend, dass immer öfter Spuren von Chemikalien auch im Menschen nachgewiesen werden können. Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen über die Nahrung Rückstände von Glyphosat einnehmen können. Auf Grund seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften wird Glyphosat aber im Körper nicht angereichert. Es wird sehr schnell und effizient, vorwiegend über den Urin, wieder ausgeschieden. Daher sind Rückstände von Glyphosat im Urin nicht überraschend. Die von der Konsumenteninfo AG gefundenen Werte im Urin mit maximalen Konzentrationen von 0,9 Mikrogramm pro Liter sind sehr niedrig und sind gesundheitlich unbedenklich.
Warum braucht die Landwirtschaft Glyphosat?
Glyphosat ist ein nicht selektives Herbizid und wird in der Landwirtschaft weltweit oft verwendet. In der Schweiz wird Glyphosat insbesondere in bodenschonenden pfluglosen Anbauverfahren eingesetzt. Diese Anbaumethode fördert indirekt die Bodenfruchtbarkeit. Die Anwendung von Glyphosat kurz vor der Ernte, wie dies beispielsweise im Ausland u.a. zur Reifebeschleunigung in Getreide möglich ist, ist in der Schweiz nicht zugelassen. Daher ist in Lebensmitteln aus heimischem Anbau nur mit sehr geringen Rückständen zu rechnen. Glyphosat wird auch im nicht-landwirtschaftlichen Bereich zur Unkrautvernichtung verwendet.

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