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Schweiz: Diskussion über GVO-Anbau
Gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO-Kulturen) dürfen in der Schweiz ausschliesslich zu Forschungszwecken angebaut werden. Ende Juni und Anfang Juli 2014 haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit den betroffenen Kreisen verschiedene Optionen erörtert, die nach Ablauf des GVO-Moratoriums im Dezember 2017 in Betracht kommen. Diese Gespräche sollen dazu dienen, den Entwurf für eine Regelung der Koexistenz von GVO-Kulturen und konventionellem Anbau zu überarbeiten. Die Vernehmlassung zu diesem Entwurf fand 2013 statt.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in der Schweiz verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Forschungszwecke. Dieses sogenannte Gentech-Moratorium, welches vom Parlament bereits zweimal verlängert wurde, endet im Dezember 2017. Zur Vorbereitung auf die Zeit danach hatte der Bundesrat 2013 einen Gesetzgebungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, welcher die Koexistenz zwischen konventionellen Kulturen und gentechnisch veränderten Pflanzen regeln soll. Diese Regelung soll insbesondere den Schutz traditioneller Kulturen vor unerwünschten Vermischungen mit GVO garantieren und so die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen GVO-haltigen und GVO-freien Nahrungsmitteln gewährleisten.
Im Rahmen der Vernehmlassung hatte sich ein erheblicher Teil der konsultierten Kreise grundsätzlich gegen den GVO-Anbau in der Schweiz ausgesprochen. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hatte die vorgeschlagenen Bestimmungen kritisiert. Daraufhin arbeiteten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) neue Optionen aus. Diese wurden am 24. Juni sowie am 1. und 3. Juli 2014 im Rahmen von Workshops in Bern erörtert.
Zu diesen Workshops eingeladen wurden jene Kreise, die sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert hatten, nämlich die kantonalen Fachstellen für Landwirtschaft und Umwelt sowie Vertreterinnen und Vertreter der Forschung und der Industrie, der Landwirtschaft, der verarbeitenden Betriebe sowie der Umwelt- und Konsumentenschutzverbände. Die erörterten Optionen reichen von einem gesamtschweizerischen Verbot des GVO-Anbaus über die Errichtung von Zonen, in denen Landwirte GVO-Pflanzen anbauen können, bis hin zur Schaffung einer Überwachungsstelle für den GVO-Anbau.
Der Austausch fand in einem konstruktiven Klima statt. Die Diskussionen erlaubten es, Standpunkte zu eruieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen erörterten Optionen besser abzuschätzen. Auf der Grundlage dieser Gespräche werden das BAFU und das BLW ihre Anträge an die zuständigen Departemente überarbeiten. Letztere werden anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Bundesrat dürfte sich im Jahr 2015 mit diesem Thema befassen.
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