Schleswig-Holstein: Dithmarscher Kohl geschütztes Produkt

Der Weiß- und Rotkohl aus dem Landkreis Dithmarschen an der Westküste Schleswig-Holsteins wird in EU-Qualitätsregister für landwirtschaftliche Produkte aufgenommen und darf fortan das Gütezeichen "g.g.A.", geschützte geographische Angabe, tragen.

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Der Weiß- und Rotkohl aus dem Landkreis Dithmarschen an der Westküste Schleswig-Holsteins wird in EU-Qualitätsregister für landwirtschaftliche Produkte aufgenommen und darf fortan das Gütezeichen "g.g.A.", geschützte geographische Angabe, tragen. Dieses zeigt an, dass ein landwirtschaftliches Erzeugnis oder Lebensmittel in enger Verbindung zu seinem Herkunftsgebiet steht.

Die in Dithmarschen angebauten Kohlsorten weisen eine feine Blattschichtung, eine knackige Konsistenz, einen geringen Strunkanteil und einen kräftig abgerundeten Geschmack auf. Die Weißkohlsorten haben eine kräftige Grünfärbung bis in tiefere Blattschichten, und die Rotkohlsorten zeichnen sich durch ein tiefes Rot-Violett mit geringem Weißanteil aus. Köpfe des Dithmarscher Kohls haben im Gegensatz zu anderen, wärmeren Anbaugebieten eine hohe Dichte, da durch langsames, ausgeglichenes Wachstum die Lufteinlagerung zwischen den Blattschichten gering ist. Der fruchtbare Boden und das ausgeglichene Klima lassen in Dithmarschen einen von den Inhaltsstoffen her besonders ausgewogenen Kohl wachsen.

Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene seit 1992 registriert. Die europäischen Qualitätsregister enthalten hochwertige Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus allen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern. Derzeit gibt es über 1.100 geschützte Produkte. (EU)

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