Rucola: Ridomil Gold darf nicht mehr angewebdet werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 8. Oktober 2012 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Ridomil Gold MZ (Zulassungsnummer 024412-00) gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) und Weißen Rost (Albugo candida) in Rucola-Arten das Ruhen angeordnet.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 8. Oktober 2012 für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Ridomil Gold MZ (Zulassungsnummer 024412-00) gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) und Weißen Rost (Albugo candida) in Rucola-Arten das Ruhen angeordnet. Diese Anwendung ist damit nicht mehr zulässig. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Nach gegenwärtigem Stand sind für dieses Anwendungsgebiet die Zulassungsvoraussetzungen in Hinsicht auf den Schutz des Naturhaushalts nicht erfüllt. (Quelle: BVL) 

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