RLV: Begrüßt Bundesratskompromiss

Mit der Bundesratsentscheidung ist der Weg für die neue Düngeverordnung geebnet.

Die Grundlage der Produktion: Der Boden.

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Der Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. begrüßt, dass die zuletzt von einigen Bundesländern unter Federführung Nordrhein-Westfalens über den Umweltausschuss des Bundesrates geforderten erheblichen Verschärfungen für die Düngepraxis keine Berücksichtigung in der Verordnung gefunden hätten.

Mit der neuen Düngeverordnung werden Gewässerschutz und bedarfsgerechte Düngung in Einklang gebracht. Dadurch sei es für die Landwirte auch zukünftig möglich, die Standortpotenziale der fruchtbaren Böden im Rheinland auszuschöpfen, so der RLV. Allerdings müsse bei der folgenden Umsetzung des komplexen Regelwerks darauf geachtet werden, den bürokratischen Aufwand einzugrenzen, so der Verband. Dies gelte insbesondere für die noch zu beratenden landesrechtlichen Regelungen.

Der RLV sieht Landwirtschaftsminister Remmel nunmehr gefordert, agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen, wenn es in NRW demnächst an die Umsetzung der Bundesverordnung für nitratsensible Gebiete geht. Nochmals hebt der Verband hervor, dass die Düngeverordnung einen Beitrag für den allgemeinen Gewässerschutz leiste, während für den Bereich des Trinkwasserschutzes besondere Ansprüche gelten. Leider würde aus politischen Erwägungen heraus die Bevölkerung immer wieder verunsichert und ein enger Zusammenhang zur Düngeverordnung hergestellt, zeigt sich der RLV enttäuscht. Schließlich arbeiten Wasserversorger und Landwirte in NRW in so genannten Trinkwasserkooperationen eng zusammen und stimmen Vorgaben für Düngung und Bewirtschaftung der Flächen ab, damit die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgt werden kann. Mehr als 12.000 Landwirte in 114 Kooperationen stellen sich Tag für Tag dieser Herausforderung, so der RLV. (RLV)

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