- Startseite
- Regierung: Mindestlohn auch für Saisonar...
Regierung: Mindestlohn auch für Saisonarbeitskräfte
„Durch die bestehende Verpflichtung, die Dokumentation einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften am jeweiligen Arbeitsort vorzuhalten, bestehen für die zuständigen Landesbehörden bereits ausreichende Möglichkeiten, Kenntnis über die Lage der Unterkünfte zu erlangen und dort auch Kontrollen durchzuführen. Hinzu kommt der Informationsaustausch im Rahmen der Amtshilfe mit anderen, für angrenzende Rechtsbereiche zuständigen Aufsichtsbehörden (insbesondere Bau- und Bauordnungsbehörden sowie Wohnungsaufsicht)", schreibt die Regierung.
Zur Bezahlung heißt es ferner, eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gebe. Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht. (hib/CHE)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.