Qualitätszeichenprüfungen in Friedhofsgärtnereien

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Sommerzeit ist Prüfungszeit: Jetzt finden die Prüfverfahren zur Erlangung des Qualitätszeichens „Überprüfter Fachbetrieb Friedhofsgärtnerei“ statt. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich weiter entwickelt. Um das Ziel Qualitätszeichen „Überprüfter Fachbetrieb Friedhofsgärtnerei“ zu erreichen, muss das Unternehmen Bestleistungen in allen Bereichen zeigen: bei der Grabgestaltung, Grabpflege und Trauerfloristik, aber ebenso beim Service, Erscheinungsbild sowie in der Kommunikation.

 

Ist das Blumengeschäft modern und sauber, tragen alle Mitarbeiter gut erkennbare Firmenkleidung, wo und wie wird der Kunde beraten, welcher zusätzliche Service, wie etwa Gießservice im Sommer, wird angeboten und welche Unternehmenskultur wird mit den Angestellten gelebt? Das sind nur einige der Fragen, denen sich der Friedhofsgärtner mit seinem Team stellen muss, wenn die unabhängige Prüfungskommission den Betrieb besucht. Ist die rund einstündige Prüfung im Unternehmen beendet, geht es auf den Friedhof. Dort wählt die Kommission acht Pflegegräber aus, die nach Gestaltung und Pflegezustand bewertet werden.

 

Die Qualitätszeichenprüfung wird alle vier Jahre durchgeführt. Für die Betriebe, die Mitglied in einem Gartenbau-Landesverband sein müssen, ist sie einerseits Bestätigung ihres professionellen, kundenorientierten Handelns, und andererseits Ansporn, noch besser zu werden.

 

In allen Regionen Deutschlands sind die Prüfungskommissionen jetzt unterwegs und setzen hohe Maßstäbe für moderne und leistungsorientierte Friedhofsgärtnereien. (ZVG/BdF)

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