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PROMAN und KARATE ZEON: Notfallzulassungen erteilt
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) und für das Insektizid KARATE ZEON (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) erteilt.
Für KARATE ZEON gilt die Notfallzulassung für die Anwendung gegen Kirschessigfliegen an Herbsthimbeeren zwischen dem 15. Juni und 12. Oktober 2016. Daneben wurde für PROMAN eine Notfallzulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Zeitraum zwischen dem 20. Juni und 17. Oktober 2016 erteilt. (Quelle: QS)
Eine genaue Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_node.html
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