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Nitrat: Neuregelung der Höchstgehalte in Sicht
Die seit längerem angekündigte Neuregelung der Nitrathöchstgehalte für Salate und Spinat nimmt Form an. Ein erster Änderungsentwurf der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 liegt nun vor.
Die vorgesehenen Änderungen der zulässigen Höchstgehalte für Nitrat bei Spinat, Salat und – neu aufgenommen – für Rucola sehen folgendes vor: Für frischen Spinat liegt der Höchstgehalt saison- und anbauunabhängig bei 3.500 mg/kg (vorher Winter 3.000, Sommer 2.500).
Bei frischem Salat aus dem Freiland liegt der Höchstgehalt im Sommer bei 3.000 mg/kg (vorher 2.500) und bei Unterglas bei 4.000 mg/kg (vorher 3.500) sowie im Winter für unter Glas bei 5.000 mg/kg (vorher 4.500). Der Wert im Winter im Freiland ist bei 4.000 mg/kg gleich geblieben. Für Rucola wird ein Nitrathöchstgehalt von 5.000 (Sommer) bis 6.000 (Winter) mg/kg diskutiert. Hierzu hat die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) jedoch noch Prüfungsbedarf angemeldet.
Mit der Überarbeitung will die EU -Kommission die Höchstgehalte an die Gegebenheiten der guten landwirtschaftlichen Praxis anpassen, so dass künftig keine klimatisch bedingten Ausnahmegenehmigungen mehr eingeräumt werden müssen. Die EFSA hat die Nitratwerte überprüft und schätzt die möglichen negativen Einflüsse auf die Gesundheit geringer ein als die Vorteile, die der Verzehr von nitrathaltigem Gemüse bringt. Einzig für die Gehalte in Rucola steht eine endgültige Bewertung durch die EFSA noch aus. Im Frühjahr soll der Entwurf in einer weiteren Sitzung des Verwaltungsausschusses „Agrarkontaminanten“ verabschiedet und an die EU -Kommission zum Beschluss gegeben werden. Die Verordnung soll dann zum 1. Juli 2011 ohne Übergangsfrist in Kraft treten. (QS)
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