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Neues Gewährleistungsrecht: Einseitige Belastungen für den Handel
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplanten Änderungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung belasten den Handel. „Sowohl bei Geschäften mit Handwerkern als auch bei Warenverkäufen an Privatverbraucher soll der Handel neue Haftpflichten übernehmen. Diese einseitige Übernahme von Risiken stellt für die Branche eine ernstzunehmende Belastung dar“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. Das Ministerium sieht vor, dass der Einzelhandel beim Verkauf mangelhafter Produkte den Ein- und Ausbau schadhafter Ware bezahlen muss, auch wenn der Kunde ein Unternehmer ist. Das trifft beispielsweise Händler, die unwissentlich schadhafte Fliesen verkaufen. Die Handelsunternehmen müssten dann die entstehenden Kosten für den Ausbau der alten und den Einbau neuer Fliesen beim Kunden bezahlen. Gleichzeitig gibt es Pläne, die Gewährleistungsrechte gegenüber Privatkunden weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang soll der Handel verpflichtet werden, auch Verwendungen des Kunden an einem mangelhaften Produkt zu erstatten. Eine Verwendung wäre beispielsweise der Anstrich eines nicht vorbehandelten Möbelstücks durch den Verbraucher.
Der HDE kritisierte die vorgesehenen Regelungen in einer Stellungnahme. „Das Ministerium geht mit seinem Entwurf über die europäischen Vorgaben hinaus. Das ist im internationalen Wettbewerb ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die deutschen Unternehmen“, so Schröder. Am Ende müssten dafür auch die Verbraucher die Zeche bezahlen. Denn wenn dem Einzelhandel ohne Not neue Haftungsrisiken aufgebürdet würden, habe dies tendenziell eine preissteigernde Wirkung. Das Ausmaß der drohenden Kostenbelastung sei noch nicht abzusehen. Der Bundesjustizminister müsse die geplanten Regelungen auf das europarechtlich gebotene Maß beschränken. (PdH)
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