Martin Häusling: "Wischiwaschi statt klarer Worte"

Voraussichtlich am 18./19.5. werden die EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie einer Neuzulassung von Glyphosat zustimmen.

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Voraussichtlich am 18./19.5. werden die EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie einer Neuzulassung von Glyphosat zustimmen. Die deutsche Bundesregierung hat der Kommission signalisiert, dass sie mit geringfügigen Änderungen des ursprünglichen Vorschlages einer Wiedergenehmigung von Glyphosat [1] zustimmen wird. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

'Die Europäische Kommission kann sich nicht zu einem Verbot von Glyphosat durchringen - ihre Vorstellungen, wie ab Juli die Verwendung von Glyphosat geregelt werden soll, gehen eindeutig nicht weit genug und sind viel zu schwach formuliert. Statt deutlich zu sagen, dass es europaweit verbindliche Vorgaben darüber geben muss, wie die Wahrung des Artenschutzes bei der Verwendung diese giftigen Pestizides sichergestellt werden muss, will die deutsche Bundesregierung, so sagt sie in ihrem Brief an die Europäische Kommission, dies den einzelnen Ländern überlassen. Wie lax der Artenschutz bei einer solchen Vorgabe gehandhabt werden wird, kann man sich ja vorstellen. Auch zu Vorernteanwendungen stellt Deutschland keine klaren Forderungen, ebenso wenig wie es sich für ein Verbot von Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten ausspricht oder nicht-landwirtschaftliche Einsätze.

EU-Kommission und Bundesregierung verteidigen Glyphosat mit Klauen und Zähnen, denn es ist ein wichtiger Pfeiler der chemiebasierten Landwirtschaft und wenn dieser fällt, fängt das ganze System der agrarindustriellen Landwirtschaft zu bröckeln an. Die Verbraucher stehen der Giftanwendung in der Nahrungsmittelproduktion zu recht immer kritischer gegenüber. Das es in vielen Fällen Alternativen zu Pestiziden gibt, zeigen die Biobauern jeden Tag.

Die Europäische Kommission will die Neuzulassung nun auf 10 Jahre begrenzen. In ihrem Vorschlag von Anfang März waren das noch 15 Jahre gewesen. Mit der Verkürzung um fünf Jahre entspricht sie nun der Forderung der niederländischen Regierung.

Falls die Kommission und auch die Bundesregierung noch nachbessern wollen, dürfen sie sich gerne bei der Resolution bedienen, die das Europäische Parlament letzte Woche verabschiedet hat [2]. Die dort von den Grünen eingebrachten Zulassungsbeschränkungen für Glyphosat würden - kämen sie denn zur Anwendung - über die Hälfte aller Anwendungen verbieten. Eine Riesenverbesserung für den vorsorgenden Verbraucherschutz im Vergleich zu der noch vor wenigen Wochen diskutierten bedingungslosen Neuzulassung.'
[1]Die Europäische Kommission hatte die ursprünglich für Anfang März geplante Abstimmung verschoben, da die Zulassung zu diesem Zeitpunkt keine eindeutige Mehrheit der Mitgliedsländer ergeben hätte. Drei Länder hätten gegen den damals vorgelegten Kommissionsvorschlag gestimmt, Deutschland hätte sich enthalten.

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