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LWK Rheinland: Unkrautbeseitigung für den Profi
Selbstverständlich muss Unkrautentfernung im kommunalen und gewerblichen Bereich sicher und effektiv sein. Dabei darf der Schutz unserer Gewässer jedoch nicht zu kurz kommen. Nur dann können die Wasserwerke ohne hohen technischen Aufwand aus Flüssen, Seen und Grundwasser auch in Zukunft ein Trinkwasser gewinnen, das sich durch seine hervorragende Qualität auszeichnet. Außerdem sind nur auf diese Weise die europaweit geforderten Qualitätsziele für Gewässer erreichbar.
Unsachgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel können zu einer Gefährdung für unsere Gewässer und damit auch für die Trinkwassergewinnung werden. Sie dürfen daher nicht in den Wasserkreislauf gelangen – etwa über Abfluss, Gully, Drainagen oder Rigolen. Hier finden Sie Tipps für eine wirkungsvolle Unkrautentfernung ohne Einsatz chemischer Mittel.
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung des Themas erkannt. Um die Gewässer zu schützen, hat er für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln strenge gesetzliche Regelungen erlassen. So ist der Einsatz auf allen befestigten Verkehrs- oder Betriebsflächen genehmigungspflichtig. Eine gesetzwidrige Anwendung wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen von bis zu 50.000 € geahndet.
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet Hilfestellung. Sie hat verschiedene Profigeräte zur Unkrautentfernung auf befestigten Flächen in einer Übersicht zusammengestellt und die jeweilige Wirkungsweise erläutert. Die aktualisierte Geräteübersicht finden Sie hier.

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