Logistik: Lkw-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die Verbote gelten für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger auf bestimmten Strecken.

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An den Samstagen im Juli und August gilt ein Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger. Das Fahrverbot hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) erlassen, um den Ferienreiseverkehr im Sommer zu entlasten.Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

"Gerade an den Wochenenden in den Sommerferien fahren viele Familien mit dem Auto in den Urlaub oder zurück nach Hause. Für LKW gilt an diesen Tagen deshalb ein Fahrverbot. Das bedeutet weniger Staus, mehr Platz für PKW und eine stressfreiere Fahrt in den Urlaub und zurück."

Die Ferienreiseverordnung im Einzelnen:

Mit der Ferienreiseverordnung ergänzt das BMVI das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW, welches das ganze Jahr über besteht. Auf hoch belasteten Strecken, die von den Ländern ausgewählt wurden, dürfen Transporte zwischen 07:00 und 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Die Länder wurden zudem gebeten, mit weiteren gezielten Maßnahmen Staus zu vermeiden:

Straßenbauarbeiten sollen beschleunigt vorangetrieben werden. Baustellen sollen nur im unbedingt notwendigen zeitlichen Umfang sowie in einem für den Ferienverkehr verträglichen Rahmen eingerichtet werden.

Bedarfsumleitungsstrecken sollen freigehalten werden. Im Juli und August sollen auf diesen Strecken keine Baustellen eingerichtet werden.

Erlaubnis- und genehmigungspflichtige (Schwer-) Transporte sollen im Juli und August möglichst nur von 22 bis 6 Uhr erlaubt werden. Transporte außerhalb der Nachtstunden sollen nur in besonders dringenden Fällen zugelassen werden.

Das Samstags- sowie das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen soll von der Polizei streng überwacht werden. Verstöße werden mit bis zu 150 Euro Bußgeld geahndet. Die Vorschriften für Ausnahmen von diesem Verbot sollen restriktiv angewendet werden.

Die Länder sollen für einen schnellen, lückenlosen Verkehrswarndienst sorgen und länderübergreifend im Verkehrsfunk auf Ausweichstrecken für stauanfällige Strecken hinweisen.

Fahrzeuge der Bundeswehr sollen die Hauptreisestrecken nur befahren dürfen, sofern deren Einsatz dringend erforderlich ist. (BMVI)

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