LfL: Aktualisiert die Allgemeinverfügung

In Kolbermoor und Rosenheim wurden Käfer und Larven des Asiatischen Moschusbockkäfers und befallene Gehölze gefunden.

Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfer (Aromia bungii). Bild: LfL.

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Dies war der erste amtlich bestätigte Befall in Deutschland. Im Zuge der Bekämpfung dieses gefährlichen, aus Asien eingeschleppten, Baumschädlings wurde am 18. April 2019 die neue Allgemeinverfügung der LfL im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Neufassung war durch einen neuen EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 vom 08. Oktober 2018 notwendig. Für die von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügung, für die betroffenen Waldflächen ist die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) zuständig. Der Verfügung liegt eine überarbeitete Karte des Befallsgebietes bei. Die wichtigsten Neuerungen stellen die Experten der LfL in einer Informationsveranstaltung ausführlich vor. Dazu gehören Informationen über den Käfer und seine Lebensweise, die aktuelle Situation im Befallsgebiet und wesentliche Neuerungen durch die Allgemeinverfügung.

Der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 enthält Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers. Anlass für seine Erstellung war das Ziel, die Maßnahmen gegen den Schädling EU-weit zu harmonisieren. Weitreichende Vorgaben brachte der Beschluss u.a. zu der Festlegung und dem Aufbau der Quarantänezone in Bezug auf Befalls- und Pufferzone sowie zur Verbringung von Pflanzen, Pflanzenteilen und Holz von Steinobstgehölzen der Gattung Prunus.

Die Aktualisierung der Allgemeinverfügung war notwendig, um die erforderliche Rechtssicherheit nach diesen neuen EU-Vorgaben im betroffenen Gebiet zu gewährleisten. (LfL)

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