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Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Zielvereinbarung
Die Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) wurde bereits Ende 2016 vom Landtag verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2017. am 23. April 2018 wurden Zielvereinbarungen in Hannover unterzeichnet, die vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen getroffen wurden und bis Ende 2018 gelten. „Mit dieser Vereinbarung besteht für beide Seiten eine hohe Planungssicherheit und Verlässlichkeit“, kommentierte Kammerpräsident Gerhard Schwetje die Übereinkunft.
In der Vereinbarung geht es um die qualitativen und quantitativen Ziele bei der Erledigung der Aufgaben. So wird zum Beispiel festgelegt, welche personelle Ausstattung und welche finanziellen Mittel der Landwirtschaftskammer zur Verfügung stehen für die Aufgaben, die die Kammer für das Land Niedersachsen als hoheitliche Aufgaben oder als Aufgaben im Landesinteresse wahrnimmt, wie zum Beispiel die Agrarförderung und die Berufsbildung. Die Aufgaben sind nach intensiver Analyse beschrieben und als Produkte dargestellt worden. (Quelle: lwk Niedersachsen)
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