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Kreislaufwirtschaftsgesetz: HDE fordert Anpassungen
Bei der Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes forderte der Handelsverband Deutschland (HDE) Änderungen am Gesetz. Insbesondere die geplanten Obhutspflichten im Kreislaufwirtschaftsgesetz gehen weit über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus und würden damit deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligen.
Ein Verbot der Vernichtung von Retouren, wie es der Gesetzesvorschlag vorsieht, ergibt aus Sicht des HDE keinen Sinn, weil Handelsunternehmen schon heute aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen alle Maßnahmen ergreifen, um das zu vermeiden. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf noch neue Transparenzpflichten vor, nach der deutsche Unternehmen über den Umgang mit retournierten Waren Rechenschaft ablegen sollen. „Vor dem Hintergrund des allseits angestrebten Bürokratieabbaus sowie mit Blick auf die wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen durch die Corona-Krise, sollten solche neuen Dokumentations- und Informationspflichten vermieden werden“, so Benjamin Peter, HDE-Referent für Umweltpolitik. Eine einmalige Studie könne den gleichen Erkenntnisgewinn bringen und dabei nicht die gesamte Wirtschaft dauerhaft belasten.
Durch das geplante Gesetz soll auch die freiwillige Rücknahme von Abfällen, wie zum Beispiel Gebrauchtkleidern, erschwert werden. So soll die Rückgabe zukünftig flächendeckend in Deutschland angeboten und eine Anzeigepflicht für die Unternehmen eingeführt werden. Beide Einschränkungen bilden eine hohe Hürde. Deshalb fordert der HDE, dass für ein Unternehmen eine einmalige Anzeige ausreichen muss und die Rückgabe auch dann ermöglicht werden sollte, wenn sie nicht flächendeckend angeboten werden kann. Ansonsten könnte das im Ergebnis dazu führen, dass Verbraucher Gebrauchtkleider nicht mehr wie bisher bei vielen Textilhändlern zurückgeben können. „Diese Einschränkungen sind ein Rückschritt für den Umweltschutz. Freiwillige Rücknahmesysteme werden dadurch geschwächt“, so Peter.
Die HDE-Stellungnahme zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes finden Sie unter bit.ly/2CVVgIX. (HDE)
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