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Kommentar: Keine weiteren Einschränkungen bei der Vertragsfreiheit
"Bundesrat und Handwerk wollen im Zuge der gesetzlichen Überarbeitung der Regeln zur kaufrechtlichen Mängelhaftung abweichende Vereinbarungen in AGB auch zwischen Unternehmern verbieten. Eine Umsetzung dieses Vorschlags würde die letzten Reste der unternehmerischen Freiheit im Bereich der Vertragsgestaltung beseitigen sowie eine Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Interessen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs bei der Bewertung von AGB-Klauseln zur Sachmangelhaftung unmöglich machen. Grundsätzlich sind die Klauselverbote des BGB (§§ 308, 309) nicht unmittelbar auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden, die zwischen Unternehmen verwendet werden. Es wäre ein absolutes Novum, wenn der Gesetzgeber im Interesse einer einzelnen Branche jetzt eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorsehen würde. Die geltende Rechtslage bietet allen Unternehmen hinreichende Sicherheit.
Der Gesetzgeber darf nicht nur die Interessen des Handwerks im Blick haben, sondern muss auch die Auswirkungen auf andere Teile der Wirtschaft beachten. Schon nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des Lieferanten begründet und der Handel damit unverhältnismäßig belastet. Das ist für den Einzelhandel eine große Kröte, weitere Regulierungen und Privilegien für andere Branchen und zum Nachteil des Handels sind für die Branche nicht zumutbar." (PdH)
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