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Kleine Anfrage: Förderung von Blühflächen
Für alle beihilfefähigen Flächen wie Blühflächen können Betriebsinhaber Direktzahlungen erhalten. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu EU-Agrarsubventionen für mehrjährige Blühmischungen. Danach seien bis einschließlich des Antragsjahrs 2014 die Direktzahlungen in Form der sogenannten Betriebsprämie gewährt worden. Seit dem Antragsjahr 2015 würden die Direktzahlungen aus der Basisprämie, der Greeningprämie, der Umverteilungsprämie und aus der Junglandwirteprämie bestehen.
Im Rahmen des sogenannten Greenings müssen bestimmte Betriebsinhaber mindestens 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausweisen. Diese Flächen sollen dem Schutz und der Verbesserung der biologischen Vielfalt dienen. Zudem können im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sowohl einjährige als auch mehrjährige Blühflächen und -streifen gefördert werden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der zweiten Säule liege allerdings bei den Bundesländern. (hib/EIS)
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