IVG: Fachgespräch zur Düngemittelverordnung

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Engagierte Vertretung der Industrieinteressen zur Novellierung der Düngemittelverordnung.In einem Fachgespräch zur Novellierung der Düngemittelverordnung beim BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn am 5. Juli 2007 hat der Industrieverband Garten engagiert die Interessen der industriellen Anbieterseite in dem Gesetzgebungsverfahren vertreten.

 

Der Industrieverband Garten stützt sich dabei auf die Mitgliedschaft von etwa 60 Unternehmen aus diesem Marktsegment, die alle durch die Regulierung der Düngemittelverordnung betroffene Produkte repräsentieren, wie Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Rinden und Substrate, Pflanzenhilfsmittel.

 

Darüber hinaus hat der Industrieverband Garten selbst auf die ausführlichen Stellungnahmen hingewiesen und die damit verbundene Vorarbeit durch Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Sektoren.

 

Der Industrieverband Garten (IVG) setzt auf konkrete Ergebnisse des Gespräches mit dem Ministerium und Verbesserungen aus Sicht alle beteiligten Wirtschaftskreise, also Industrie, Handel, Verbraucher, Anwender / Gartenbau. Wertgebende, typbestimmende Inhaltsstoffe von Produkten, in erster Hinsicht sind dies Nährstoffe und Spurennährstoffe, sollten nur deklarationspflichtig sein, wenn sie den Produkten gezielt gemäß ihrem Verwendungszweck zugefügt werden. Dabei sind praktikable Toleranzen vorzugeben, die auch produktionstechnisch eingehalten werden können.

 

Nebenbestandteile sollten nur kennzeichnungspflichtig sein, wenn die damit verbundenen Frachten bei der Anwendung der Produkte auch nachweisbare Wirkungen bei der Düngung / Bodenverbesserung erzielen bzw. den Bodenschutz beeinträchtigen. Im Übrigen engagiert sich der IVG für die uneingeschränkte Vertriebsfähigkeit der bewährten Produkte, hierzu zählen auch umhüllte Düngemittel, Düngemittel mit tierischen Rohstoffen und Rindenprodukte. (ivg)

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