IBMA: Maßnahmen für den biologischen Pflanzenschutz gefordert

Auf Grund gestiegener Anforderungen an die Sicherheit für Mensch und Umwelt fallen immer mehr Pflanzenschutzmittelwirkstoffe weg. Damit steigt der Druck in der Landwirtschaft die Sicherheit der Ernte zu gewährleisten - während neue biologische Pflanzenschutzmittel nicht in den Markt kommen.

Der IBMA vertritt die Produzenten von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen in Deutschland und Österreich.

Anzeige

Bürokratische Hürden und Akzeptanzprobleme bremsen die Innovationsdynamik der Branche. Dabei gewinnt der biologische Pflanzenschutz als Baustein einer modernen, zukunftsfähigen Landwirtschaft an Bedeutung, und das schließt auch den Gartenbau und Privatgärten ein. Weltweit ist der biologische Pflanzenschutz das am schnellsten wachsende Segment der globalen Pflanzenschutzindustrie, den heimischen Landwirten stehen jedoch deutlich weniger nachhaltige Pflanzenschutzlösungen zur Verfügung als ihren Kollegen in anderen Agrarnationen wie den USA und Brasilien. Dabei liegt der volkswirtschaftliche und ökologische Nutzen von biologischem Pflanzenschutz auf der Hand: er ist nicht nur ressourcen- und gewässerschonend, sondern auch klimaverträglich. Anwender, Anrainer und Konsumenten werden vor Emissionen und Rückständen geschützt.

Gewinn für Landwirte, Umwelt- und Ressourcenschutz

„Unsere Mitgliedsbetriebe - v.a. kleine und mittelständische Unternehmen - können den Landwirten mehr Pflanzenschutz-Alternativen bereitstellen. Dafür muss sich die kommende Regierung aber klar zu einem zukunftsfähigen Pflanzenschutz bekennen", erklärt Brigitte Kranz, Geschäftsführerin vom IBMA – dem Dachverband der Bio- Pflanzenschutzmittelhersteller. Für die gesamte Branche fordert sie:

Nachhaltige Innovationen schneller marktverfügbar machen

1. die Zulassung biologischer Pflanzenschutzmittel durch die Nutzung nationaler Spielräume zu beschleunigen (z.B. nach dem Vorbild der niederländische Behörde Ctgb)
2. eine rechtsverbindliche Definition zum biologischen Pflanzenschutz auf EU-Ebene zu implementieren
3. die zügige Verabschiedung einer nationalen Nützlingsverordnung in Deutschland auf Basis entsprechender EPPO Standards (Risikobewertung)

Anwendungsförderung von biologischen -Pflanzenschutz

4. mit explizit auf biologischen Pflanzenschutz zugeschnittenen Fördermaßnahmen z.B. im Rahmen von Agrar- bzw. Umweltmaßnahmen und der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP)
5. eine positive Zielsetzung innerhalb des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz: etwa einen 30%igen Anteil von biologischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030/35 zu erreichen
6. eine Bildungs- und Beratungsoffensive zum biologischen Pflanzenschutz und die Integration in Programme öffentlicher Beratungsdienste und ihres Versuchswesens.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.