Hofläden: Keine Änderung der Ladenöffnung

Die CDU-Fraktion hat am 29. November 2011 beantragt, dass das Ladenöffnungsgesetz unverändert bleiben soll. "Hierfür hat der WLV keinerlei Verständnis", so Werner Gehring, Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV).

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Die CDU-Fraktion hat am 29. November 2011 beantragt, dass das Ladenöffnungsgesetz unverändert bleiben soll. „Hierfür hat der WLV keinerlei Verständnis“, so Werner Gehring, Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV). „Unsere landwirtschaftlichen Verkaufsstellen sind während der kurzen Saison darauf angewiesen, zu ihren frischen Produkten ein Nebensortiment anzubieten, z.B. Spargelwein, Spargelsoße, selbst wenn sie dieses nicht selbst hergestellt haben“.

Das lässt das derzeitige Ladenöffnungsgesetz aber nicht zu. Während andere Produkte wie Blumen oder Bäckerwaren Sonntags uneingeschränkt verkauft werden dürfen, gilt für landwirtschaftliche Produkte neben der Verkaufsdauer von fünf Stunden, dass alle Produkte selbst erzeugt sein müssen. Andere Bundesländer wie Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz haben wesentlich flexiblere Vorgaben. Dabei unterliegen landwirtschaftliche Verkaufsstellen im Bau- und Steuerrecht ohnehin schon solchen Einschränkungen, dass eine dauerhafte Konkurrenz zum gewerblichen Verkauf von Waren niemals entstehen kann.

Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass die Käufer frischer landwirtschaftlicher Produkte auch die übrigen Zutaten in einem Einkauf erledigen wollen.

Dieser Gesetzesvorschlag geht an der Lösung der Probleme der Direktvermarkter vorbei. (Quelle: wlv)

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